Krankmeldung, Befreiung & Co.
Krankmeldungen, Befreiungen, Beurlaubungen und Entschuldigungen, die nicht volljährige Schülerinnen und Schüler sich selbst ausgestellt haben, werden von uns grundsätzlich nicht akzeptiert.
Krankmeldung
Ist Ihr Kind zuhause erkrankt und kann folglich nicht am Unterricht bzw. einer Schulveranstaltung teilnehmen, ist das Sekretariat unserer Schule noch vor Unterrichtsbeginn des betreffenden Tages (möglichst bis 7.40 Uhr) zu verständigen. Dazu genügt es, wenn Sie eine der folgenden Möglichkeiten der Krankmeldung wählen:
- in der Regel über das entsprechende Modul des Schulmanagers, da dies den Verwaltungsaufwand reduziert
- in Ausnahmefällen telefonisch (08431/67860)
Sofern wir von Ihnen nicht rechtzeitig informiert werden, sind wir verpflichtet nachzuforschen.
Bitte melden Sie Ihr Kind für jeden Tag krank.
Um auch bei einer mehrtägigen Erkrankung Ihres Kindes davon Kenntnis zu haben, reichen Sie bitte für jeden neuen Tag über den Schulmanager die Krankmeldung ein, sofern sie die Krankheitsdauer nicht mit der ersten Meldung angegeben haben.
Die zuverlässige Krankmeldung erspart uns und Ihnen unnötige Aufregung. Denn:
Wenn der Verbleib eines Kindes bis 9.00 Uhr nicht geklärt werden kann, sind wir verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Daher ist es auch wichtig, dass im Sekretariat immer die aktuellen Telefonnummern bekannt sind.
Bei Wiedererscheinen muss keine ausgedruckte Entschuldigung abgegeben werden.
Befreiung
Erkrankt Ihr Kind während des Unterrichts, muss es das Sekretariat aufsuchen und um eine Befreiung nachsuchen. Sie werden daraufhin umgehend telefonisch informiert und können Ihr erkranktes Kind im Sekretariat abholen. Dabei erbitten wir von Ihnen eine Unterschrift auf dem vom Sekretariat ausgefüllten Befreiungsformular.
Neuerung zu stundenweise krankheitsbedingten Absenzen:
Ein stundenweiser Aufenthalt im Krankenzimmer ist aus Aufsichts- und Betreuungsgründen nicht möglich. Sieht sich eine Schülerin bzw. ein Schüler auch nur vorrübergehend nicht mehr im Stande den Unterricht zu besuchen, tritt der bereits beschriebenen Fall der Befreiung vom Untericht ein.
Sportbefreiung
Kann ihr Kind wegen einer Verletzung/Erkrankung längere Zeit am Sportunterricht nicht teilnehmen, so legen Sie bitte im Sekretariat ein ärztliches Attest vor. Eine Kopie des Attestes wird vom Sekretariat an die Sportlehrkraft weitergeleitet.
Kann Ihr Kind wegen einer Unpässlichkeit einmalig nicht im Sportunterricht mitmachen, so schreiben Sie bitte eine formlose Entschuldigung, die an diesem Tage von Ihrem Kind selbst bei der Sportlehrkraft abzugeben ist.
Beurlaubung/Befreiung
Ist eine Verhinderung am Schulbesuch vorhersehbar (z.B. aufgrund einer nicht aufschiebbaren Operation, einer Teilnahme an einem Wettbewerb, eines religiösen Feiertags oder anderer triftiger, nur in der Unterrichtszeit wahrnehmbarer Termine) so stellen Sie bitte im Voraus (drei Schultage vorher!) bei der Schulleitung über das entsprechende Modul im Schulmanager einen Antrag auf Beurlaubung (ein bis mehrere Tage) bzw. einen Antrag auf Befreiung (ein bis mehrere Stunden).
Beurlaubungen können nur in Ausnahmefällen und ausschließlich durch das Direktorat gewährt werden (nicht für Arzttermine, die auch in unterrichtsfreier Zeit möglich sind, nicht für Fahrstunden oder wegen Urlaubsplanungen). Deshalb ist es wichtig, dass mit einem Antrag auf Beurlaubung immer eine Begründung angegeben wird. Sie als Eltern können Ihre Kinder nicht selbst vom Unterricht befreien/beurlauben. Bitte benutzen Sie nicht das Modul „Krankmeldung“ für Arzttermine!
Bei angesagten Leistungsnachweisen können Beurlaubungen/Befreiungen in der Regel nicht gewährt werden. Auftretende Terminüberschneidungen müssen der Schule unverzüglich gemeldet werden.
Regelung für kleine Leistungsnachweise
Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten über die Frage, wann ein(e) Schüler(in) von kleinen Leistungserhebungen, also in der Regel Ausfragen und Stegreifaufgaben, befreit ist. Es gilt folgende Regelung:
Eine kleine Leistungserhebung wird nicht gefordert von einer Schülerin/einem Schüler, die/der
- während des ganzen Vortages erkrankt oder
- in der Vorstunde des betreffenden Faches abwesend war.
Hat sich ein(e) Schüler(in) am Vortag während des Unterrichts wegen Unwohlseins befreien lassen oder liegt eine krankheitsbedingte oder private/familiäre Ursache vor, wegen der ein*e Schüler*in sich am vorhergehenden Nachmittag nicht auf die Stunde vorbereiten konnte, muss er/sie sich zum Stundenbeginn bei der Lehrkraft entschuldigen, die nach eigenem Ermessen entscheidet, ob die Entschuldigungsgründe ausreichend sind.
Unfallmeldung
Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung. Daher sind Unfällen, die auf dem Schulweg, in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen passieren, umgehend im Sekretariat der Schule zu melden. Bei den behandelnden Ärzten, im Krankenhaus oder bei einem evtl. notwendigen Krankentransport ist auf jeden Fall anzugeben, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
Die Unfallversicherung haftet nicht bzw. lässt sich ihre Aufwendungen ersetzen, wenn z. B. eine Schülerin bzw. ein Schüler ein anderes Kind der Schule vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Der für den Schaden Verantwortliche - das kann z. B. auch für Auseinandersetzungen im Schulbus gelten - ist zum Schadenersatz verpflichtet (BGH-Urteil). Bitte wirken Sie daher auf Ihre Kinder im Sinne eines angemessenen Verhaltens auf dem Schulweg ein.
Für die Meldung des Unfalls muss eine Unfallanzeige ausgefüllt und im Sekretariat des Descartes-Gymnasiums abgegeben werden. Mit einem Klick auf den Button kommen Sie zum entsprechenden Formular; es kann auch im Sekretariat abgeholt werden.
Weitere nützliche Informationen
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Kontaktdaten
Adresse
Frauenplatz B88
86633 Neuburg / Donau
Telefon
08431-6786-0
Fax
08431-42221



