Gesicherte Lateinkenntnisse ("Kleines Latinum")

- Sonderfälle -

Gesicherte Lateinkenntnisse (= "Kleines Latinum") werden normalerweise erworben und im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 sowie im Abiturzeugnis bescheinigt, wenn die Lateinnote nicht schlechter als "ausreichend" war.

Folgende Sonderfälle können sich ergeben:

Das "Kleine Latinum" wird Schülern der Jahrgangsstufe 9 auch dann bescheinigt, wenn sie das Klassenziel nicht erreicht haben, aber in Latein eine Zeugnisnote besser als "mangelhaft" haben.

Das "Kleine Latinum" können gegen Ende des jeweils darauffolgenden Schuljahres nachträglich mittels einer Feststellungsprüfung erwerben

  1. Schüler der Jahrgangsstufe 9 des Gymnasiums, die im Jahreszeugnis im Fach Latein eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt haben, sofern sie

- die Jahrgangsstufe 9 nicht wiederholen,

- kein Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 erhalten,

- kein Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 11 erhalten oder

- nicht beabsichtigen, Latein in Jahrgangsstufe 11 weiter zu belegen.

  1. Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums, die im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufen 9 und 10 im Fach Latein eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt haben, sofern sie

- die Jahrgangsstufe 10 nicht wiederholen

- Latein in Jahrgangsstufe 11 nicht weiter belegen.

Der Ersatz des mündlichen Teils der Feststellungsprüfung durch die auf eine ganze Zahl gerundete Gesamtnote der in Jahrgangsstufe 10 erzielten kleinen Leistungsnachweise ist in diesem Falle nicht möglich.

  1. Schüler der Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums, die im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufen 9, 10 und 11 im Fach Latein eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt haben sofern sie

- die Jahrgangsstufe 11 nicht wiederholen,

- Latein in der Qualifikationsphase nicht weiter belegen.

Der Ersatz des mündlichen Teils der Feststellungsprüfung durch die auf eine ganze Zahl gerundete Gesamtnote der in Jahrgangsstufe 11 erzielten kleinen Leistungsnachweise ist in diesem Falle nicht möglich.

Inhalt, Umfang und Durchführung der Feststellungsprüfung („Kleines Latinum“)

Die Feststellungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (Gewichtung 2 : 1).

Der schriftliche Teil besteht aus einer lateinisch-deutschen Übersetzung im Schwierigkeitsgrad einer inhaltlich einfacheren Textstelle (z. B. Cäsar) im Umfang von ca. 120 lateinischen Wörtern. Die Arbeitszeit beträgt 120 Minuten.

Als Hilfsmittel darf ein zugelassenes Wörterbuch verwendet werden.

Der mündliche Teil besteht aus einer 20-minütigen Prüfung mit 30-minütiger Vorbereitungszeit zum Lateinlehrstoff der Jahrgangsstufe 9.

Nur die oben unter 1. genannten Schüler können auf schriftlichen Antrag eines Erziehungsberechtigten und nur mit Genehmigung der Schulleitung diese mündliche Prüfung durch die Gesamtnote aller kleinen Leistungsnachweise der Jahrgangsstufe 9 ersetzen, sofern diese in hinreichender Anzahl vorliegen. Die Gesamtnote der kleinen Leistungsnachweise wird dabei auf eine ganze Zahl gerundet.

Die Feststellungsprüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote "ausreichend" oder besser erzielt wird, wobei weder im schriftlichen noch im mündlichen Teil die Leistung "ungenügend" (Note 6) sein darf.