Latinum als Studienvoraussetzung

Je nach Bundesland und je nach Universität werden Lateinkenntnisse in den verschiedenen Fächern und Studiengängen auf unterschiedlichem Niveau als Zulassungsvoraussetzung gefordert. Die Abiturientinnen und Abiturienten, die ein Latinum aus der Schule mitbringen, haben einen großen Vorteil gegenüber denen, die es in Latinumskursen an der Universität erst nachträglich erwerben müssen. Da die Regelungen von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind, können keine genauen Angaben gemacht werden. Der Deutsche Altphilologenverband arbeitet an einer ausführlichen Katalogisierung.

Als sicher kann lediglich gelten, dass für die folgenden Studienfächer (es handelt sich dabei nicht nur um die Lehramtsstudiengänge) ein Latinum gefordert wird:

Latinum für Studienfächer

Weitere Studienfächer, für die Lateinkenntnisse vorausgesetzt werden, finden Sie hier in einem alphabetischen Verzeichnis, das auch das Ausland berücksichtigt.

Denn für einige Fächer wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Jura wird z. B. in Österreich ein Latinum verlangt! Es ist ferner zu beachten, dass in vielen geisteswissenschaftlichen Fächern für das reguläre Studium das Kleine Latinum genügen mag, dass aber für einen angeschlossenen Promotionsstudiengang das Große Latinum (u. U. sogar neben einem Graecum) zusätzlich nachgewiesen werden muss. Wer z. B. an der Universität Heidelberg mit dem Kleinen Latinum Philosophie studiert hat, müsste, wenn er anschließend den Doktor in Philosophie machen will, das Große Latinum und das Graecum nachweisen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es bei der Wahl des Studienortes und des Studienganges also höchst ratsam, sich genau und rechtzeitig nach den jeweiligen Regelungen zu erkundigen.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.altphilologenverband.de/index.php?option=com_content&view=article&id=29&Itemid=8