Latinum

 Ein "Latinum" wird in der Regel in drei Stufen erworben und im jeweiligen Jahreszeugnis bescheinigt:

  1. Latinum ("Großes Latinum"): Lateinnote im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 oder 11 nicht schlechter als "ausreichend" (Bescheinigung im Jahreszeugnis und im Abiturzeugnis).
  2. Gesicherte Lateinkenntnisse ("Kleines Latinum"): Lateinnote im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 nicht schlechter als "ausreichend" (Bescheinigung im Jahreszeugnis und im Abiturzeugnis).
  3. Lateinkenntnisse: Lateinnote im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 nicht schlechter als "ausreichend" (Bescheinigung im Jahreszeugnis durch Note; gesonderte Bescheinigung nur auf Antrag).

Schüler, die in der Jahrgangsstufe 9 bereits das „Kleine Latinum“ erhalten haben, können das "Große Latinum" am Ende dieses Schuljahres vorzeitig mittels einer Ergänzungsprüfung erwerben,

- wenn definitiv feststeht, dass sie die Schule nach der 9. Klasse verlassen werden, um eine andere Schulart zu besuchen oder eine Berufsausbildung zu beginnen,

- wenn sie für die 10. Klasse zum Schulbesuch im Ausland beurlaubt sind,

- wenn sie kein Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 erhalten und Latein nach Jahrgangsstufe 10 nicht weiter belegen,

- wenn sie kein Jahreszeugnis der Jahrgangsstufen 10 und 11 erhalten und nicht beabsichtigen, Latein in der Qualifikationsphase weiter zu belegen.

- wenn sie Latein als 2. Fremdsprache im nächsten Schuljahr ablegen und nachweislich an einem anderen Gymnasium durch eine spätbeginnende Fremdsprache ersetzen.

- wenn die Jahresfortgangsnote am Ende des laufenden Schuljahres nicht schlechter als ausreichend ist.

Die Ergänzungsprüfung kann am Ende des nächsten Schuljahres von Schülern, die sie in diesem Schuljahr nicht bestanden haben, einmalig wiederholt werden.

Weitere Hinweise erhalten Sie unter   https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-474/  .

 Inhalt, Umfang und Durchführung der Ergänzungsprüfung („Großes Latinum“)

Die Ergänzungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, Gewichtung 2 : 1.

Der schriftliche Teil besteht aus einer lateinisch-deutschen Übersetzung im Schwierigkeitsgrad eines inhaltlich anspruchsvolleren Cicero-Textes im Umfang von 110 lateinischen Wörtern. Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten.

Als Hilfsmittel darf ein zugelassenes Wörterbuch verwendet werden, das bei Bedarf von der Schule gestellt wird.

Der mündliche Teil besteht aus einer 20-minütigen Prüfung mit 30-minütiger Vorbereitungszeit zum Lateinlehr-stoff der Jahrgangsstufe 9.

Auf schriftlichen Antrag eines Erziehungsberechtigten kann diese mündliche Prüfung durch die Gesamtnote aller kleinen Leistungsnachweise der Jahrgangsstufe 9 ersetzt werden. Diese wird auf eine ganze Zahl gerundet.

Die Feststellungsprüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote "ausreichend" oder besser erzielt wird, wobei weder im schriftlichen noch im mündlichen Teil die Leistung "ungenügend" (Note 6) sein darf.